Strauch, Dieter Prof. Dr. (2007). Birkenfeld, Lichtenberg, Meisenheim etc. Territoriale Zuweisungen des Wiener Kongresses und ihre Folgen. In: Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft. Festschrift für Johannes Neyses, Kanzler der Universität zu Köln zum 60. Geburtstag, pp. 487-511. Köln: Universitäts- und Stadtbibliothek Köln. ISBN 978-3-931596-41-5

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Abstract

Der Wiener Kongress musste einige Stände des ehemaligen Deutschen Reiches durch Gebietszuweisungen entschädigen. Diese Ländereien lagen alle im ehemaligen Saar-Département, das an Preußen gefallen war, und dieser Staat hatte sich einverstanden erklärt, die Reichsstände daraus zu entschädigen. Aus der Sicht der Großmächte waren die Zuweisungen nach außen generös, politisch nützlich und mit geringen Opfern verbunden. Aus der Sicht der Erwerber Oldenburg, Sachsen-Coburg und Hessen-Homburg wirkten sie knauserig, die Gebiete abgelegen, in einer waldreichen und ackerbaulich armen Region angesiedelt, also wirtschaftlich unergiebig und deshalb als dauernde Last, die auch politisch untragbar war. Die Kosten von Justiz und Verwaltung drohten die Einnahmen stets zu übersteigen. Vor allem fällt die Unbekümmertheit ins Auge, mit der die Großmächte ihre Interessen bedienten und die Ansprüche der kleinen Staaten mit der linken Hand erfüllten. Die Beschlüsse zeugen deshalb zuvörderst vom staatlichen Egoismus der Großmächte, die bereits in Rechnung stellten, dass die Tage der Kleinstaaten gezählt waren. Gewinner dieser Gebietszuweisungen war letztlich Preußen, das sein Territorialopfer im ehemaligen Saar-Département in überschaubarer Zeit wiedergewann. Von den Entschädigten hatten im Ergebnis der Herzog von Mecklenburg-Strelitz und der Herzog von Sachsen-Coburg den besseren Teil erwählt, die sich in Geld abfinden ließen. Da das Industriezeitalter noch fern war, investierten sie diese Gelder in ertragreiche landwirtschaftliche Güter, die mehr abwarfen als die ihnen zugedachten Ländereien im Westen des Reiches. Freilich waren diese Erwerbungen nicht mit Regierungsrechten verbunden, doch dämmerte die deutsche Kleinstaaterei im 19. Jahrhundert ohnehin ihrem Ende entgegen. Nur der Graf von Pappenheim ging leer aus, weil er den Erhalt der Entschädigung vorab quittiert hatte und die Übereignung der Ländereien ausblieb.

Item Type: Book Section, Proceedings Item or annotation in a legal commentary
Creators:
CreatorsEmailORCIDORCID Put Code
Strauch, Dieter Prof. Dr.dieter.strauch@uni-koeln.deUNSPECIFIEDUNSPECIFIED
URN: urn:nbn:de:hbz:38-75857
Title of Book: Engagierte Verwaltung für die Wissenschaft. Festschrift für Johannes Neyses, Kanzler der Universität zu Köln zum 60. Geburtstag
Page Range: pp. 487-511
Number of Pages: 582
Date: 2007
Publisher: Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
Place of Publication: Köln
ISSN: 0938-7765
ISBN: 978-3-931596-41-5
Language: German
Faculty: Faculty of Law
Divisions: Faculty of Law > Zivilrecht > Professur für Privatrechtsgeschichte
Subjects: Geography and history
Uncontrolled Keywords:
KeywordsLanguage
Reichsdeputationshauptschluss; Wiener Kongressakte; Saar-Département; Frankfurter Territorialkommission; Kontinentalsperre; Oldenburg, Sachsen-Coburg; Fürstentum Birkenfeld; Fürstentum Lichtenberg; Oberamt Meisenheim; Hessen-Homburg; des Landgrafenthum Hessen; Hessen- Darmstadt; Mecklenburg-Strelitz; Grafschaft Pappenheim; Recès-Général.UNSPECIFIED
Refereed: No
URI: http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/7585

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