Croonenbrock, Sophia (2018). Die schlechte Hauptleistung des Arbeitnehmers. PhD thesis, Universität zu Köln.

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Die schlechte Hauptleistung des Arbeitnehmers von Sophia Croonenbrock (Dissertation).pdf

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Abstract

Ziel der Arbeit ist es, den korrekten Umgang mit schlechten Arbeitsleistungen aufzuzeigen und diesen in juristisch korrekter Weise entgegenzuwirken. Für einzelne Vertragstypen gibt es spezielle Normen, die die Rechtsfolgen einer Leistungsstörung gesondert regeln. Daraus ist aber nicht zu folgern, dass das Fehlen solcher Normen für andere Vertragstypen durch den Gesetzgeber zu überwinden ist. Deren Fehlen ist für den Arbeitsvertrag vielmehr mit den ihn kennzeichnenden Besonderheiten zu begründen. Ein Gewährleistungsrecht wäre mit der Persönlichkeit der Leistungserbringungspflicht, die eine der Hauptgründe für die Komplexität der Arbeitsleistung ist, unvereinbar. Die Arbeitsvertragsbeziehung stellt eine besondere Vertrauensbeziehung dar. Nicht die einmalige Erbringung eines Erfolgs, sondern die sich über einen längeren Zeitraum erstreckende immer wiederkehrende individuelle Leistung, ist geschuldet. Darüber hinaus kann die Arbeitspflicht höchst unterschiedlich ausgestaltet sein. Alles, was sich innerhalb des gesetzlich Zulässigen bewegt, kann Gegenstand der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Leistungspflicht sein. Das Auffinden interessengerechter Lösungen im Umgang mit Schlechtleistern kann nur gelingen, wenn den Besonderheiten der Arbeitsleistung angemessene Berücksichtigung zuteilwird. Diese Besonderheiten sind gleichsam Ursache wie auch Rechtfertigung für die Andersartigkeit der Arbeitsleistungspflicht im Vergleich zu den Leistungspflichten anderer Vertragstypen. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem arbeitnehmerseitig zu erbringenden Pflichtenmaßstab ist unumgänglich. Je genauer der Pflichtenmaßstab bestimmt ist, desto weniger problembehaftet ist die Feststellung einer Schlechtleistung. Die subjektive Leistungskomponente, die der Arbeitsleistung ihr charakteristisches Merkmal gibt, gilt ist es angemessener Weise zu berücksichtigen. Es wird dargestellt, wie die objektive und die subjektive Komponente der Arbeitsleistung in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen ohne dabei der Arbeitsleistung ihre Individualität zu berauben. Nur eine Abweichung von dem ermittelten Pflichtenmaßstab führt zum Vorliegen einer Schlechtleistung, die in dem Arbeitgeber das berechtigte Bedürfnis hervorruft, dagegen vorzugehen. Eine mögliche Reaktion auf eine unzureichende Arbeitsleistung ist es freilich, den Arbeitsvertrag wie jedes andere Dauerschuldverhältnis ordentlich oder außerordentlich zu kündigen, wenn der eine Teil seine Pflichten dauerhaft und gröblich verletzt. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen sind jedoch streng und sind bei einer schlechten Hauptleistung des Arbeitnehmers nur selten gegeben. Außerdem kann der Arbeitgeber trotz Kündigungsmöglichkeit ein Interesse daran haben den Arbeitnehmer zwar weiter zu beschäftigen, aber dennoch die Nachteile auszugleichen, die ihm aufgrund der Schlechtleistung entstanden sind. Auch besteht die Möglichkeit, die Nachteile aus der Schlechtleistung neben einer erklärten Kündigung kompensieren zu wollen. Die Kündigung allein hilft im Falle einer Schlechtleistung jedenfalls nicht weiter. Deshalb werden weitere Lösungsmöglichkeiten untersucht, die das Gesetz den Arbeitsvertragsparteien zur Verfügung stellt. Dass die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten u.U. keine ausreichende Abhilfe bieten, bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist anderweitige Regelungen zu schaffen. Die vorliegende Arbeit stellt weitere Regelungsmöglichkeiten dar, die sich in dem vom Gesetzgeber freigelassenen Raum anbieten. Diese Lösungsmodelle werden unter stetiger Einbeziehung der Besonderheiten, die die individualisierte Arbeitsleistung mit sich bringt, bewertet. Hierbei ist zu beachten, dass eine Vorwegnahme solcher Regelungen durch den Gesetzgeber immer auch einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellen würde. Der Gesetzgeber lässt den Arbeitsvertragsparteien genügend Freiraum für Handlungen, die einen gerechten Ausgleich der Interessen herbeizuführen vermögen. Es ist sodann Sache des Arbeitgebers, die ihm zustehenden Möglichkeiten so zu nutzen, dass sie einen größtmöglichen Wert für ihn haben. Einem vorausschauenden Arbeitgeber wird daran gelegen sein, im Vorfeld einer Schlechtleistung Regelungen zu treffen, die die Chance einer ordnungsgemäßen Leistung erhöhen. Auch in diesem Zusammenhang werden Lösungsmodelle veranschaulicht. Die vorliegende Arbeit verdeutlicht, dass sich die Sinnhaftigkeit der Lösungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Arbeitsleistung beurteilt. Verallgemeinernde Grundsätze bestehen nicht, da der Arbeitsleistung eine zu hohe Komplexität innewohnt. Dem Gesetzgeber obliegt es nicht, neue Regelungen zu schaffen. Er vermag die Vielschichtigkeit der Arbeitsleistung nicht zu beseitigen. Durch gesetzliche Regelungen bestünde die Gefahr, dass die Vielfalt der Arbeitsleistung Einbußen hinzunehmen hätte.

Item Type: Thesis (PhD thesis)
Creators:
CreatorsEmailORCIDORCID Put Code
Croonenbrock, Sophiascroonen@smail.uni-koeln.deUNSPECIFIEDUNSPECIFIED
URN: urn:nbn:de:hbz:38-89657
Date: 2018
Language: German
Faculty: Faculty of Law
Divisions: ?? klips_14094 ??
Subjects: Law
Uncontrolled Keywords:
KeywordsLanguage
ArbeitsleistungUNSPECIFIED
SchlechtleistungUNSPECIFIED
Low PerformanceUNSPECIFIED
ArbeitsvertragUNSPECIFIED
ArbeitnehmerUNSPECIFIED
PflichtverletzungUNSPECIFIED
LeistungsstörungUNSPECIFIED
Date of oral exam: 24 April 2018
Referee:
NameAcademic Title
Mansel, Heinz-PeterProf. Dr.
Refereed: Yes
URI: http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/8965

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