Yi, Kun Ho (2004). Rechtsvergleich zwischen der deutschen und koreanischen Zusammenschlusskontrolle - Wettbewerblich bedeutsamer Zusammenschluss. PhD thesis, Universität zu Köln.

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Abstract

Die Frage, ob ein Zusammenschluss von Unternehmen als wettbewerblich bedeutsamer Zusammenschluss in Betracht kommt, hängt davon ab, was man unter der Zusammenschlusskontrolle verstehen kann. Der Hauptpunkt der Zusammenschlusskontrolle soll das Wettbewerbsurteil sein, da die Zusammenschlusskontrolle ein Mittel der Wettbewerbspolitik ist, die den Wettbewerb vor Gefahren schützen sollt. Um den Wettbewerb zu bewerten, ist die Erfassung der Unternehmenskonzentration eine notwendige Voraussetzung. Denn die Zusammenschlusskontrolle bezieht sich auf solche Verschlechterungen der wettbewerblichen Marktstruktur, die auf der Konzentrationsbewegung von Unternehmen auf dem Markt beruhen. Dass ein Zusammenschluss von der Zusammenschlusskontrolle ausgenommen werden kann, obwohl er den Wettbewerb beschränkt, erklärt sich aus dem Ziel der Zusammenschlusskontrolle. Nach § 35 Abs. 1 GWB dienen die Umsatzgröße des Unternehmens dazu, die nicht notwendig zu kontrollierenden Zusammenschlüssen auszugrenzen. Darin zeigt sich der Gedanke des deutschen Gesetzgebers, dass ein Zusammenschluss dann wettbewerblich bedenklich ist, wenn er eine bestimmte Unternehmensgröße erreicht. Weil der Unternehmensbegriff vom Zweck der Zusammenschlusskontrolle abhängt, ergibt sich, dass er weiter auszulegen ist, wenn diese Auslegung dem Schutz des Wettbewerbs entspricht. So ist der Unternehmensbegriff nicht auf die rechtlichen Formen des Unternehmens beschränkt. Auch die Bildung einer wirtschaftlichen Einheit des Unternehmens kann relevant sein, wobei die Wirtschaftsmacht des Unternehmens zu ermitteln ist, die eine erhebliche Rolle dabei spielt, die Unternehmenskonzentration widerzuspiegeln. Entscheidende Bedeutung bei der Unternehmenskonzentration hat die Prüfung ökonomischer Größe. Wird die Erfassung der richtigen Unternehmensgröße als notwendige Voraussetzung der Kontrolle des Zusammenschlusses angesehen, so kann der materielle Zusammenschlussbegriff für die Zusammenschlusskontrolle eine wichtige Rolle spielen. Das Konzept �wirksamer Wettbewerb� bedeutet, dass bei der Wettbewerbsbewertung die Funktionen des Wettbewerbs relevant sind. Eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsbewertung hat die Relevanz des Markts, da sie als problematisch bei der Wettbewerbsbeschränkung angesehen wird, wenn sich die Wettbewerbsbewertung auf ökonomische Größe auf dem Markt bezieht. Ein Marktbeherrschung wird als bedeutsames Merkmal der Wettbewerbsbeschränkung berücksichtigt, da durch die Marktbeherrschung der wettbewerblich übermäßige Spielraum auf dem Markt gesichert werden kann. Hierbei wird die Verschlechterung der wettbewerblichen Marktstruktur leicht erfassbar. Sowohl die wettbewerbspolitische Bedeutung der Zusammenschlusskontrolle als auch die wirtschaftspolitischen Ziele bilden das Grundkonzept der Ausnahmen. Das heißt, dass die Ausnahmen notwendig zur Voraussetzungen haben, dass ein Zusammenschluss nicht wettbewerbsfremd ist und volkswirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Fazit: Der Erfolg der Ermittelung des wettbewerblich bedeutsamen Zusammenschlusses hängt von der Bedeutung der Zusammenschlusskontrolle ab, wobei die Unternehmenskonzentration erfasst und damit die Wettbewerbsbeschränkung geprüft wird. Dabei steht eine materielle Betrachtungsweise im Vordergrund. Um wettbewerbsfremde Zusammenschlüsse effektiv zu kontrollieren, wird dann verlangt, dass der Zusammenschluss nach dem Zweck der Zusammenschlusskontrolle beurteilt wird.

Item Type: Thesis (PhD thesis)
Creators:
CreatorsEmailORCIDORCID Put Code
Yi, Kun Homikko@gumprecht.netUNSPECIFIEDUNSPECIFIED
URN: urn:nbn:de:hbz:38-11630
Date: 2004
Language: German
Faculty: Faculty of Law
Divisions: Ehemalige Fakultäten, Institute, Seminare > Faculty of Law > Rechtszentrum für europäische und internationale Zusammenarbeit
Subjects: Law
Uncontrolled Keywords:
KeywordsLanguage
Zusammenschlusskontrolle, KoreaEnglish
Date of oral exam: 29 April 2004
Referee:
NameAcademic Title
Baur, Jürgen F.Prof. Dr.
Refereed: Yes
URI: http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/1163

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