Jung, Hye Young (2004). Die verfassungsrechtliche Einordnung der städtebaulichen Umlegung auf der Basis der modernen Eigentumsdogmatik. PhD thesis, Universität zu Köln.
|
PDF
Dissertation.pdf Download (2MB) |
Abstract
Bei der Arbeit geht es um die Bodenordnung in Bezug auf die neue Eigentumsdogmatik, insbesondere um die städtebauliche Umlegung(§§ 45�79 BauGB). Die Neuordnung von Grundstücken ist nach wie vor unentbehrlich, um neue Bedürfnisse und Erfordernisse zu erfüllen. Da die Bodenordnung und das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Eigentum in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen, ist es von Bedeutung, welche bodenordnenden Maßnahmen zu ergreifen sind. In diesem Sinne ist die Baulandumlegung ein bevorzugtes Instrument, weil sie für die beteiligten Eigentümer kostengünstig und vergleichsweise unkompliziert durchgeführt werden kann und weil sie auch Rechtssicherheit und ein hohes Durchsetzungspotential schafft. Weil Städtebau und Eigentum an Grund und Boden in einem spezifischen Spannungsverhältnis zueinander stehen, hat die städtebauliche Umlegung einerseits ihre Aufgabe als die eines Instruments der Bodenordnung zu erfüllen und andererseits die Gewährleistung des Eigentumsrechts im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachten. Dabei stellt sich zunächst die Frage, wie und nach welchem Kriterium eine Beeinträchtigung des Eigentums im Sinne des Art. 14 GG eingestuft werden soll: ob als Inhalts- und Schrankenbestimmung oder als Enteignung. Anhand dieser Unterscheidung lässt sich die Problematik der Umlegung auf die Frage zuspitzen, ob die Umlegung einen den Inhalt des Eigentum bestimmenden oder einen �enteignenden� Charakter hat. Auf der neuen dogmatischen Grundlage hat sich das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 22. 5. 2001 zur Vereinbarkeit der städtebaulichen Umlegung mit Art. 14 Abs. 1 GG geäußert: das bodenordnungsrechtliche Instrument der Umlegung stelle im Rahmen des Art. 14 GG eine Inhaltsbestimmung des Eigentums dar1. Als erste Äußerung ist diese Entscheidung von erheblicher Bedeutung. Allerdings bereitet eine solche pauschale Einordnung des Umlegungsrechts im Ganzen verfassungsrechtliche Probleme im Hinblick auf einzelne Umlegungsvorschriften: einzelne Umlegungsvorschriften für sich genommen entsprechen nämlich der geltenden Eigentumsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts nicht. Das Umlegungsrecht muss entsprechend der neuen Eigentumsdogmatik erneut eingeordnet oder interpretiert werden. Darüber hinaus ist die verfassungsrechtliche Dogmatik mit baurechtlichen Aspekten zu verbinden. Das Ziel dieser Arbeit ist es also, einzelne Vorschriften des Umlegungsrechts entsprechend der neuen Eigentumsdogmatik genau zu analysieren, zu interpretieren, und letztlich die Umlegung in die Systematik der eigentumsrelevanten Maßnahmen richtig einzuordnen, ggf. eine differenzierende Einordnung zu versuchen. Diese Aufgabe bildet den Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit.
Item Type: | Thesis (PhD thesis) | ||||||||
Creators: |
|
||||||||
URN: | urn:nbn:de:hbz:38-12368 | ||||||||
Date: | 2004 | ||||||||
Language: | German | ||||||||
Faculty: | Faculty of Law | ||||||||
Divisions: | Faculty of Law > Öffentliches Recht > Professur für Staatsphilosophie | ||||||||
Subjects: | Law | ||||||||
Date of oral exam: | 19 July 2004 | ||||||||
Referee: |
|
||||||||
Refereed: | Yes | ||||||||
URI: | http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/1236 |
Downloads
Downloads per month over past year
Export
Actions (login required)
View Item |