Oh, Chang-Seog (2005). Recht und Praxis der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in Korea. Eine rechtsvergleichende Untersuchung mit deutschem Recht unter Berücksichtigung des UNCITRAL-Modellgesetzes über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit -. PhD thesis, Universität zu Köln.
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Abstract
Die vorstehende Untersuchung hat gezeigt, daß sowohl in Korea als auch in Deutschland durch die Reform des jeweiligen Schiedsverfahrensrechts ein modernes Recht für das Schiedsverfahren geschaffen worden ist, welches dem derzeitigen Stand internationaler Rechtsentwicklung auf diesem Gebiet entspricht. Mit dem neuen Schiedsverfahrensrecht haben sowohl der koreanische als auch der deutsche Gesetzgeber das UNCITRAL-Modellgesetz weitgehend übernommen, und zwar über dessen Anwendungsbereich hinaus für alle Schiedsverfahren: Beide Gesetze regeln im Gegensatz zum UNCITRAL-Modellgesetz nationale und internationale Schiedsverfahren einheitlich. Darüber hinaus enthalten sie keine Beschränkung auf Handelssachen, sondern sie betreffen die gesamte (private) Schiedsgerichtsbarkeit. Die weitgehende Übernahme des UNCITRAL-Modellgesetzes in Korea und in Deutschland ist vor allem deswegen überzeugend, weil das UNCITRAL-Modellgesetz auf weltweitem Konsens beruht und gleichsam auch aus internationaler Sicht ein bewährtes und vertrautes Regelungswerk darstellt, welches inzwischen in fast fünfzig Staaten teilweise oder gänzlich in jeweiliges nationales Recht umgesetzt worden ist. Aus diesem Grund wurden bei der Übernahme in beiden Ländern verhältnismäßig wenige Abweichungen oder Ergänzungen des Wortlautes des UNCITRAL-Modellgesetzes eingeführt. Bei den wenigen unterschiedlichen Regelungen handelt es sich demzufolge zumeist um klarstellende oder ergänzende Regelungen. Wie bei allen Modellgesetzjurisdiktionen wurden sowohl der koreanische als auch der deutsche Gesetzgeber von dem Motiv geleitet, mit der weitgehenden Übernahme des UNCITRAL-Modellgesetzes ein zeitgemäßes, den internationalen Rahmenbedigungen angepaßtes Recht zu schaffen und auch damit das Ansehen des jeweiligen Landes als Austragungsort internationaler Schiedsverfahren zu fördern. Zudem sollte auch auf nationaler Ebene die Attraktivität der Schiedsgerichtsbarkeit als echter Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit erhöht und damit die staatliche Justiz entlastet wird. Recht und Praxis der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in Korea und in Deutschland ist als für die Parteien aus aller Welt zugänglich zu bewerten. Dafür spricht sowohl die Modernisierung des jeweiligen Schiedsgesetzes durch die Übernahme des UNCITRAL-Modellgesetzes als auch die angestrebte Gewährleistung der Finalität des Schiedsspruchs und die grundsätzliche Gleichstellung von staatlicher Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit. Mit der Auszeichnung durch Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Benutzerfreundlichkeit haben beide Gesetze die Erwartungen der Parteien der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit erfüllt. Die neuen Schiedsgesetze finden seit über vier Jahren in Korea und seit über sechs Jahren in Deutschland Anwendung. Noch ist es zu früh, die Frage abschließend zu beantworten, ob das mit den Neuregelungen in beiden Ländern gesetzte Ziel, die eigene Attraktivität im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit als Austragungsort zu erhöhen, bereits erreicht worden ist. Es ist aber absehbar, daß in beiden Ländern künftig mehr Schiedsvereinbarungen und Schiedsverfahren - nationale wie internationale - vereinbart und durchgeführt werden. Für die weitere positive Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit sind alle an diesem Bereich beteiligten Institutionen, Parteien, Berater wie Parteivertreter und staatlichen Gerichte gefordert, die Vorzüge des neuen Gesetzes herauszustellen. Dabei ist insbesondere die Rechtsprechungspraxis gefordert. Bei der Anwendung des neuen Schiedsgesetzes sollten sich die staatlichen Gerichte des internationalen Ursprungs des Gesetzes bewußt sein und die hieraus für die international einheitlichen Auslegung notwendigen Konsequenzen ziehen, indem sie über ihren nationalen Horizont hinausblicken und die Entwicklungen anderer Rechtsordnungen im Blick behalten.
Item Type: | Thesis (PhD thesis) | ||||||||
Creators: |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:38-13837 | ||||||||
Date: | 2005 | ||||||||
Language: | German | ||||||||
Faculty: | Faculty of Law | ||||||||
Divisions: | Ehemalige Fakultäten, Institute, Seminare > Faculty of Law > no entry | ||||||||
Subjects: | Law | ||||||||
Uncontrolled Keywords: |
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Date of oral exam: | 30 January 2005 | ||||||||
Referee: |
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Refereed: | Yes | ||||||||
URI: | http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/1383 |
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