Gossmann, Marc Christian (2021). Die deutsche Entstrickungsbesteuerung im Anwendungsbereich der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD). PhD thesis, Universität zu Köln.
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Abstract
Am 12.7.2016 wurde die ATAD-Richtlinie erlassen, die in ihrem Art. 5 Vorgaben für die Ausgestaltung der nationalen Entstrickungsbesteuerung enthält. Diese Vorgaben waren von den Mitgliedsstaaten bis zum 31.12.2019 umzusetzen und ab dem 1.1.2020 anzuwenden. Am 10.12.2019 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) vorgelegt. Zu einer Umsetzung des ATADUmsGE v. 10.12.2019 kam es nicht. Stattdessen hat das BMF am 24.3.2020 einen aktualisierten Referentenentwurf für ein ATADUmsG veröffentlicht, der seinerseits, soweit ersichtlich, am 17.11.2020 in einen nochmals überarbeiteten Gesetzesentwurf für ein ATADUmsG mündete. Das formelle Gesetzgebungsverfahren wurde bisher, soweit ersichtlich, immer noch nicht eingeleitet. Ferner folgte der Bundesrat dem Vorschlag nicht, die Umsetzung der Vorgaben der ATAD aus dem ATAD-UmsG noch in das JStG 2020 zu übernehmen. Was in Anbetracht dessen, dass die EU-Kommission bereits am 24.1.2020 beschlossen hatte Deutschland wegen der nicht fristgerechten Umsetzung der Vorgaben von Art. 5 ATAD eine Aufforderung nach Art. 258 AEUV zu erteilen, umso bemerkenswerter ist. In der Arbeit wird die Frage adressiert, inwiefern die Vorgaben der ATAD Anlass zur Anpassung der deutschen Entstrickungsregeln im Anwendungsbereich dieser Richtlinie geben. In einem ersten Schritt wird der Inhalt der Vorgaben der ATAD für ein nationales Entstrickungskonzept herausgearbeitet. Dabei wird im Kontext der EuGH-Rechtsprechung zu nationalen Regelungen der Entstrickungsbesteuerung die Bedeutung der einzelnen Tatbestandsmerkmale der Entstrickungsregelungen der ATAD für das deutsche Steuerrecht ausgelegt. In einem zweiten Schritt werden die bestehenden Entstrickungsvorschriften des deutschen Steuerrechts, die in den Anwendungsbereich der ATAD fallen, den Vorgaben gegenübergestellt, die der Richtliniengeber mit dem Entstrickungskonzept der ATAD für die Ausgestaltung der nationalen Entstrickungsregelungen im Anwendungsbereich dieser Richtlinie gemacht hat. Durch diesen Vergleich kann herausgearbeitet werden, inwiefern die geltenden deutschen Entstrickungsregelungen hinter den Vorgaben der ATAD für ein nationales Entstrickungskonzept zurückbleiben und damit einer Anpassung durch den Gesetzgeber bedürfen. In einem Ausblick wird die Frage aufgeworfen, inwiefern die Einzeltatbestände der Entstrickungsbesteuerung auch in ein geschlossenes System einer allgemeinen Entstrickungsbesteuerung überführt werden könnten.
Item Type: | Thesis (PhD thesis) | ||||||||
Creators: |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:38-300916 | ||||||||
Date: | 2021 | ||||||||
Language: | German | ||||||||
Faculty: | Faculty of Law | ||||||||
Divisions: | Faculty of Law > Öffentliches Recht > Professur für Steuerrecht | ||||||||
Subjects: | Law | ||||||||
Uncontrolled Keywords: |
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Date of oral exam: | 4 March 2020 | ||||||||
Referee: |
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Refereed: | Yes | ||||||||
URI: | http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/30091 |
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