Boldis, Alice (2022). Bedeutung und Bestimmung von Kontrolle im internationalen Investitionsschutzrecht –––– Die Kontrolltheorie als Korrektiv zur Verhinderung von Missbräuchen. PhD thesis, Universität zu Köln.
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Abstract
Zwar erfreut sich das investitionsrechtliche Schutzsystem seit den 1990ern steigender Beliebtheit, was sich insbesondere in der zunehmenden Zahl der Investorklagen vor internationalen Schiedsgerichten zeigt, jedoch wird das geschaffene Schutzsystem immer häufiger kritisiert; teilweise wird sogar dessen Legitimität überhaupt in Frage gestellt. Einer der Gründe für die Kritik sind die Missbrauchsmöglichkeiten durch Investoren. Dies macht es erforderlich, den Zugang von Investoren zum investitionsschutzrechtlichen Schutzsystem im Hinblick auf Rechtmäßigkeit und Angemessenheit zu kontrollieren. Eine solche Regulierung des Handelns von Investoren kann durch die Anwendung der Kontrolltheorie herbeigeführt werden. Im ersten Kapitel der Dissertation wird auf die Bedeutung von Kontrolle zur Bestimmung der Staatszugehörigkeit von juristischen Personen eingegangen. In diesem Zusammenhang werden die Sitz-, Gründungs- und Kontrolltheorie näher dargestellt und festgestellt, dass allein die beiden formalen Theorien allgemein anerkannt sind. Den Hauptteil der Untersuchung bildet daher die Auslegung der ICSID-Konvention, um festzustellen, ob neben den formalen Theorien eine Heranziehung der Kontrolltheorie möglich ist. Dies wird jedoch grundsätzlich abzulehnen sein. Daher wird im zweiten Kapitel auf die Möglichkeit der Anwendung der Kontrolltheorie als Korrektiv zur Verhinderung von Missbräuchen eingegangen. Eine Auslegung der ICSID-Konvention nach ihrem Sinn und Zweck zeigt, dass diese eine Ergebniskorrektur bei Missbräuchen zulässt. Daher werden Strukturierungskonstellationen von Investoren – Klagen von Investoren gegen ihren Heimatstaat und das treaty shopping –, die missbräuchlich sein könnten, betrachtet und Kriterien für die Annahme eines Missbrauchs aufgestellt. Zudem wird festgestellt, dass mangels anderer Maßnahmen zur Verhinderung von Missbräuchen bei Strukturierungskonstellationen von Investoren die Heranziehung der Kontrolltheorie als Korrektiv erforderlich ist. Das dritte Kapitel befasst sich mit der näheren Bestimmung dessen, was unter Kontrolle zu verstehen ist. Es wird herausgearbeitet, dass Kontrolle objektiv, indirekt nach dem endgültigen Kontrollinhaber sowie material zu bestimmen ist. Es wird zudem erörtert, bei Vorliegen welcher Kriterien Schiedsgerichte im Rahmen einer indirekten Enteignung einen Kontrollverlust angenommen haben. Hierdurch lassen sich Form und Umfang von Kontrolle näher bestimmen. Eine weitere Konkretisierung der Kriterien für die Bestimmung von Kontrolle wird durch einen entsprechenden Vergleich mit anderen Rechtsgebieten erreicht. Abschließend werden im vierten Kapitel die Ergebnisse zur Bedeutung der Kontrolltheorie als Korrektiv zur Verhinderung von Missbräuchen sowie zur einheitlichen Bestimmung von Kontrolle zusammengeführt und Thesen zur Bedeutung von Kontrolle im internationalen Investitionsschutzrecht aufgestellt.
Item Type: | Thesis (PhD thesis) | ||||||||||
Creators: |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:38-631803 | ||||||||||
Date: | 30 August 2022 | ||||||||||
Language: | German | ||||||||||
Faculty: | Faculty of Law | ||||||||||
Divisions: | Faculty of Law > Öffentliches Recht > Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht | ||||||||||
Subjects: | Law | ||||||||||
Uncontrolled Keywords: |
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Date of oral exam: | 25 August 2022 | ||||||||||
Referee: |
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Refereed: | Yes | ||||||||||
URI: | http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/63180 |
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