Baldus, Manfred (2015). Kurhessen und die katholische Kirche 1803-1866 - Individuelle Religionsfreiheit und korporative Kirchenfreiheit in einem Verfassungsstaat der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

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Abstract

Die Diskrepanz zwischen individueller Religionsfreiheit und korporativer Kirchenfreiheit ist, wie die Erforschung der Kirchenrechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts in Deutschland zeigt, charakteristisch für Verfassungsleben jener Epoche. Der Beitrag legt dies für das Kurfürstentum Hessen und sein Verhältnis zur katholischen Kirche, insbesondere zum Bistum Fulda, dar. Nach § 30 der Verfassung von 1831 stand jedem Einwohner vollkommene Freiheit des Gewissens und der Religionsausübung zu, die katholische Kirche aber wurde in § 135 einer besonderen staatlichen Aufsicht unterworfen. Umso mehr Beachtung verdient der praktische Umgang mit diesen die Kirchenfreiheit einschränkenden Normen. Hier entstand vor dem Hintergrund anderweitig begründeter Verfassungskonflikte ein modus vivendi praeter legem, der eine fallbezogene Anwendung des geltenden Staatskirchenrechts bis hin zu seiner Nichtanwendung ermöglichte. Die im Vergleich zu anderen Staaten der Oberrheinischen Kirchenprovinz eigentümliche Entwicklung in Kurhessen dürfte vorwiegend den unmittelbaren Verhandlungspartnern auf kirchlicher und staatlicher Seite zuzuschreiben sein. Als Grundlage konnte dann eine unterhalb der gesetzlichen Ebene liegende Zusage ausreichen, wie etwa die mit Regierung und Ständeversammlung im Jahre 1832 vereinbarte Absichtserklärung zu § 135 der Verfassung. So waren ernste Kontroversen über die Ausübung der in der Verfassung niedergelegten Schutz- und Aufsichtsrechte des Landesherrn gegenüber der katholischen Kirche bis zum Ende des Kurstaates zu vermeiden.- Abschließend wird das Verhältnis von Staat und katholischer Kirche exemplarisch an drei Sachkomplexen beschrieben: der Behandlung konfessionell gemischter Ehen (1823/52), dem Marburger Fakultätsprojekt (1830/33) und der deutschkatholischen Bewegung (1845). Schließlich folgt ein Kapitel, das die historischen Verflechtungen im deutschen Staatskirchenrecht des 19. Jahrhunderts exemplarisch am absonderlichen Beispiel einer kurhessischen Fürstenehe beschreibt.

Item Type: Book, conference item or legal commentary
Creators:
CreatorsEmailORCIDORCID Put Code
Baldus, Manfredmanfred.baldus@gmx.deUNSPECIFIEDUNSPECIFIED
URN: urn:nbn:de:hbz:38-70453
Date: 25 October 2015
Language: German
Faculty: Faculty of Law
Divisions: Faculty of Law > Öffentliches Recht > Professur für Kirchenrecht
Subjects: Law
Geography and history
Uncontrolled Keywords:
KeywordsLanguage
Staatskirchenrecht Deutschland 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts Kurfürstentum Hessen (1803-1866) Diskrepanz zwischen individueller Religionsfreiheit und korporativer Kirchenfreiheit Überlagerung staatlicher Aufsichtsrechte gegenüber der katholischen Kirche durch einen modus vivendi praeter legem. Katholisch-theologische Fakultät an der Universität Marburg Konfessionell gemischte Ehen Deutschkatholizismus Historische Verflechtungen im rheinischen StaatskirchenrechtUNSPECIFIED
Refereed: No
URI: http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/7045

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