Wacke, Andreas (2002). Verjährungsbeginn nicht vor Rechnungslegung? Die BGH-Rechtsprechung zur VOB und HOAI im Widerspruch zu Grundprinzipien des Verjährungsrechts. In: Festschrift für Walter Jagenburg zum 65 Geburtstag, pp. 953-979. München: C. H. Beck. ISBN 3406495109

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Abstract

Die Verjährung beginnt auch nach neuem Recht mit der Entstehung des Anspruchs (§ 199 BGB n.F.), also wenn die materiellen Entstehungsvoraussetzungen gegeben sind. Diesen Zeitpunkt mit der Fälligkeit gleichzusetzen, ist eine grobe Vereinfachung. Der richtige Moment des Verjährungsbeginns ist die herbeiführbare Fälligkeit. Von der tatsächlichen Zusendung einer Rechnung hängt der Verjährungsbeginn nicht ab. Der VOB/B unterliegende Werklohnforderungen beginnen demnach mit dem Schluss des Jahres zu verjähren, in dem der Unternehmer seine Leistungen erbrachte und gemäß § 14 Nr. 3 VOB/B seine Schlussrechnung vorlegen müsste.

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Wacke, Andreas
Andreas.Wacke@uni-koeln.de
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URN: urn:nbn:de:hbz:38-67054
Title of Book: Festschrift für Walter Jagenburg zum 65 Geburtstag
Page Range: pp. 953-979
Date: 2002
Publisher: C. H. Beck
Place of Publication: München
ISBN: 3406495109
Language: German
Faculty: Faculty of Law
Divisions: Faculty of Law > Zivilrecht > Professur für Römisches Recht
Subjects: Law
Refereed: No
URI: http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/6705

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