Wöhlecke, Friedrich (2019). Die verbindliche Auskunft im deutsch-franzoesischen Vergleich. PhD thesis, Universität zu Köln.

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Abstract

Verbindliche Auskünfte einer Finanzverwaltung gewinnen weltweit zunehmend an Bedeutung. Dies liegt zum einen an dem verstärkten Streben der Steuerpflichtigen nach Rechts- und Planungssicherheit. Da das Steuerrecht in einer globalisierten Wirtschaftswelt immer komplexer wird, sind Unternehmer auf verbindliche Auskünfte angewiesen, damit sie ihre unternehmerischen Entscheidungen auf einer rechtlich fundierten Grundlage treffen können. Zum anderen ist die gestiegene Beliebtheit die Folge eines Paradigmenwechsels innerhalb der Finanzbehörden. Angestrebt wird ein besseres Verhältnis zu den Steuerpflichtigen, welches auf Einvernehmen, Transparenz, Fairness und Kooperation basiert. Dies dient im Ergebnis der Steigerung der Akzeptanz der Besteuerung, die sich in einer höheren Steuermoral niederschlagen kann. Sowohl der deutsche als auch der französische Gesetzgeber haben in der jüngeren Vergangenheit Gesetze zur Regelung der Erteilung von Auskünften erlassen, die der Gewährung von Rechtssicherheit dienen. Anders als in Frankreich, werden die Bestrebungen des deutschen Gesetzgebers kritisch gesehen. Gegenstand dieser Arbeit ist dementsprechend ein Vergleich der französischen Regelungen zum Rescrit mit den entsprechenden deutschen Regelungen zur verbindlichen Auskunft. Dieser Vergleich ergibt, dass die französischen Regelungen punktuelle Vorteile bieten. So ist es in Frankreich zulässig, einen Rescrit in Bezug auf Sachverhalte zu erteilen, die der Erzielung von Steuervorteilen dienen, um Klarheit im Grenzbereich von legaler und illegaler Steuergestaltung zu schaffen. Dies gilt auch dann, wenn in absehbarer Zeit in Bezug auf die vorgelegte Rechtsfrage mit einer gesetzlichen Regelung, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder dem Erlass einer Verwaltungsanweisung zu rechnen ist. Darüber hinaus erteilt eine zentral zuständige Finanzbehörde bestimmte Rescrit, die dazu beiträgt, dass die Qualität der Auskünfte hoch und die Verfahrensdauer kurz ist. Letzteres wird auch durch die konkludente Erteilung des Rescrits nach Ablauf einer bestimmten Bearbeitungsfrist erreicht. Schließlich zeigt Frankreich, dass eine verbindliche Auskunft auch gebührenfrei erteilt werden kann, sofern der Staat bereit ist, die anfallenden Mehrkosten selber zu tragen. Diese Arbeit zielt darauf ab, auf Grundlage des Rechtsvergleichs einen Reformvorschlag für die verbindliche Auskunft zu unterbreiten. Um die Frage zu beantworten, inwiefern die französischen Regelungen in das deutsche Recht übertragbar sind, wird der verfassungsrechtliche Rahmen für eine solche Reform bestimmt. Neben den Freiheitsgrundrechten aus Art. 14 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG, zu deren Ausübung Rechts- und Planungssicherheit unerlässlich sind, wird die Pflicht der Finanzverwaltung aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG zum gleich- und gesetzmäßigen Steuervollzug thematisiert. Des Weiteren wird sich mit der Gewaltenteilung gem. Art. 20 Abs. 2 GG, dem Grundsatz der fairen und kooperativen Verwaltung und den Zuständigkeitsregelungen nach Art. 108 GG auseinandergesetzt. Unter Berücksichtigung dieses Rahmens wird am Ende der Arbeit ein Reformvorschlag gemacht.

Item Type: Thesis (PhD thesis)
Creators:
CreatorsEmailORCIDORCID Put Code
Wöhlecke, Friedrichfriedrichwoehlecke@gmx.netUNSPECIFIEDUNSPECIFIED
URN: urn:nbn:de:hbz:38-104385
Date: 2019
Language: German
Faculty: Faculty of Law
Divisions: Faculty of Law > Öffentliches Recht > Professur für Steuerrecht
Subjects: Law
Uncontrolled Keywords:
KeywordsLanguage
verbindliche AuskunftUNSPECIFIED
RescritUNSPECIFIED
Rescrit fiscalUNSPECIFIED
PlanungssicherheitUNSPECIFIED
RechtssicherheitUNSPECIFIED
Date of oral exam: 27 June 2019
Referee:
NameAcademic Title
Hey, JohannaProf. Dr.
Eilers, StephanProf. Dr.
Refereed: Yes
URI: http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/10438

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