Strauch, Dieter Prof. Dr. (2007). Die Entwicklung des Rheinschiffahrtsrechts zwischen 1815 und 1868. In: Der Rhein als Verkehrsweg. Politik, Recht und Wirtschaft seit dem 18. Jahrhundert, hrsg. v. Clemens v. Looz-Corswarem/Georg Mölich, pp. 61-92. Bottrop/Essen: Verlag Peter Pomp. ISBN 978-3-89355-256-6
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Abstract
Im Frieden von Lunéville 1801 kam das linke deutsche Rheinufer an Frankreich, der Talweg des Rheins bildete die Grenze beider Staaten und die Freiheit der Rheinschiffahrt wurde angeregt. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 hob die bisherigen Rheinzölle auf, und ersetzte sie durch die Octroiabgabe (Schiffssteuer) und eine französische Kommission legte den Talweg des Rheines fest. Der Octroivertrag von 1805 machte den Rhein zum gemeinsamen Grenzfluss Deutschlands und Frankreichs, errichtete für den Rhein eine Zentralverwaltung und eine Rheinschiffahrtsgerichtsbarkeit. Jedoch wurden die Stapelrechte in Mainz und Köln nicht aufgehoben. Nach den Freiheitskriegen wurden die Rheinverhandlungen fortgesetzt. Die an Frankreich abgetetenen linksrheinischen Gebiete wurden wieder deutsch und der Artikel 5 des ersten Pariser Friedensvertrags von 1814 machte die Rheinschiffahrt grundsätzlich frei. Streitig blieb das Stapelrecht, da die Staaten die Einzelheiten freiheitlicher Rheinschiffahrt in gegenseitigen Verhandlungen festlegen sollten. 1815 wurde zwar die Flussschiffahrt endgültig geregelt doch dauerten die Verhandlungen über die Schiffahrtsordnung noch weitere 15 Jahre, wobei vor allem im Verhältnis zu den Niederlanden streitig war, wie weit die Freiheit der Rheinschiffahrt gelten sollte. Erst 1831 kam es in der Mainzer Rheinschiffahrtsakte zu einer Einigung. Die Stapelrechte verschwanden, es gab acht Freihäfen, die verbindliche Rangfahrt wurde abgeschafft und Rheinzollgerichte errichtet. Die weiterbestehende freiwillige Rangfahrt und die holländischen Zölle fielen dem technischen Fortschritt zum Opfer, da die neue Eisenbahnlinie vom Rheinland nach Antwerpen (der "eiserne Rhein") sie unrentabel machte.1868 wurde schließlich die Mainzer Akte renoviert und die Freiheit der Rheinschiffahrt vollendet.
Item Type: | Book Section, Proceedings Item or annotation in a legal commentary | ||||||||
Creators: |
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URN: | urn:nbn:de:hbz:38-75817 | ||||||||
Title of Book: | Der Rhein als Verkehrsweg. Politik, Recht und Wirtschaft seit dem 18. Jahrhundert, hrsg. v. Clemens v. Looz-Corswarem/Georg Mölich | ||||||||
Series Name: | Schriftenreihe der Niederrhein-Akademie | ||||||||
Volume: | 7 | ||||||||
Page Range: | pp. 61-92 | ||||||||
Number of Pages: | 181 | ||||||||
Date: | 2007 | ||||||||
Publisher: | Verlag Peter Pomp | ||||||||
Place of Publication: | Bottrop/Essen | ||||||||
ISBN: | 978-3-89355-256-6 | ||||||||
Language: | German | ||||||||
Faculty: | Faculty of Law | ||||||||
Divisions: | Faculty of Law > Zivilrecht > Professur für Privatrechtsgeschichte | ||||||||
Subjects: | Geography and history | ||||||||
Uncontrolled Keywords: |
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Refereed: | No | ||||||||
URI: | http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/7581 |
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