Strauch, Dieter Prof. Dr. (2008). Geschworene statt Eisenprobe. Entwicklungen im mittelalterlichen schwedischen Prozess. In: Nomen et Fraternitas. Festschrift für Dieter Geuenich zum 65. Geburtstag, hrsg. von Uwe Ludwig/Thomas Schilp (Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, hrsg. von Heinrich Beck/Dieter Geuenich/Heiko Steuer, Bd. 62), pp. 765-786. Berlin: Walter de Gruyter. ISBN 978-3-11-020238-0

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Abstract

Bis 1215 war es im schwedischen Prozess üblich, den Beweis durch Eidhelfer zu erbringen. Das waren keine Zeugen der Tat, sondern Leumundszeugen, die beschworen, dass der Kläger oder der Beklagte ein ehrenwerter Mann sei. Konnten die nötigen Eidhelfer nicht aufgebracht werden, wurde der Beweis einer Straftat durch Anrufung Gottes (durch Ordal, Gottesurteil) erbracht. Nachdem das vierte Laterankonzil die priesterliche Begleitung der Ordale abgeschafft hatte, und die Kirche die bisherigen Eidhelfer, die gewöhnlich aus den Sippenangehörigen genommen wurden, der Kumpanei verdächtigte, musste man sich um neue Beweismittel kümmern. Das vierte Laterankonzil hatte in can. 8 den Inquisitionsprozess eingeführt, der die materielle Wahrheit erforschen sollte. Er wurde jetzt auch im weltlichen Prozess benutzt, um die Wahrheit zu ermitteln. Dem dienten die Ernannten (die næmnd), ein Beweisausschuss, in den ehrenwerte Männer der jeweiligen Harde gewählt wurden, welche den wahren Hergang einer Straftat ermitteln sollten. Der Prozess mit næmnd fand im 13. Jahrhundert Eingang in die schwedischen Landschaftsrechte, aber nicht nur dort, sondern es gab auch eine Bischofsnæmnd, die in causis spiritualibus (geistlichen Sachen) und in causis spiritualibus andnexis (z. B. Ehebruch, Eidsachen, falsches Zeugnis) die Wahrheit ermitteln sollten. Die Entscheidung fiel jeweils durch Mehrheitsbeschluss.

Item Type: Book Section, Proceedings Item or annotation in a legal commentary
Creators:
CreatorsEmailORCIDORCID Put Code
Strauch, Dieter Prof. Dr.dieter.strauch@uni-koeln.deUNSPECIFIEDUNSPECIFIED
URN: urn:nbn:de:hbz:38-75132
Title of Book: Nomen et Fraternitas. Festschrift für Dieter Geuenich zum 65. Geburtstag, hrsg. von Uwe Ludwig/Thomas Schilp (Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde, hrsg. von Heinrich Beck/Dieter Geuenich/Heiko Steuer, Bd. 62)
Series Name: Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde
Volume: 62
Page Range: pp. 765-786
Number of Pages: 829
Date: 2008
Publisher: Walter de Gruyter
Place of Publication: Berlin
ISBN: 978-3-11-020238-0
Language: German
Faculty: Faculty of Law
Divisions: Faculty of Law > Zivilrecht > Professur für Privatrechtsgeschichte
Subjects: Geography and history
Uncontrolled Keywords:
KeywordsLanguage
Beweisrecht; Gottesurteil; Ordal; Eisenprobe, Schlingordal; Zweikampf ; inquisitio; Eidhelfer; Reinigungseid; næmnd; Friedensgesetze; Pfandnahme; Eidhelferprozess; Naemndprozess; tvæsværi; Bischofsnæmnd.UNSPECIFIED
Refereed: No
URI: http://kups.ub.uni-koeln.de/id/eprint/7513

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